Was tun bei Fahrerflucht? Anzeige, Beweise, Schadenersatz

Was tun bei Fahrerflucht? Anzeige, Beweise, Schadenersatz

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Was tun bei Fahrerflucht nach einem Unfall in Berlin?

Wenn Sie in Berlin in einen Unfall verwickelt sind und die andere Partei einfach vom Unfallort flüchtet, ohne ihre Personalien zu hinterlassen, handelt es sich um Fahrerflucht. Dies ist eine Straftat und kann schwerwiegende Folgen haben. In diesem Artikel erfahren Sie als Geschädigter, wie Sie sich bei Fahrerflucht richtig verhalten und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Anzeige erstatten

Als Erstes sollten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist wichtig, um den Unfall aktenkundig zu machen und Ermittlungen wegen Unfallflucht einzuleiten. Die Anzeige können Sie direkt bei der nächsten Polizeidienststelle machen. Bringen Sie dazu am besten alle vorhandenen Informationen mit:

  • Ort und genaue Zeit des Unfalls
  • Beschreibung des flüchtigen Fahrzeugs (Marke, Modell, Kennzeichen etc.)
  • Name und Kontaktdaten von Zeugen
  • Fotos der Unfallspuren und Schäden

Die Polizei wird dann ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht einleiten und versuchen, den flüchtigen Unfallverursacher zu ermitteln.

Beweise sichern

Bewahren Sie außerdem alle Beweise, die den Unfallhergang und die Beteiligung des Flüchtigen belegen können. Dazu gehören:

  • Fotos von der Unfallsituation, den Fahrzeugschäden und Spuren (Bremsspuren, Trümmerteile etc.)
  • Notizen über Umstände des Unfalls und zum flüchtigen Fahrzeug
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben

All diese Beweise können Ihnen später helfen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bewahren Sie alles gut auf!

Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung

Als Geschädigter eines Unfalls mit Fahrerflucht müssen Sie auch umgehend Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung benachrichtigen. Melden Sie den Schaden dort und schildern Sie den Unfallhergang. Die Versicherung wird Ihnen dann einen Schadenregulierer zur Seite stellen. Dieser kümmert sich um die Schadensregulierung, soweit dies ohne den Unfallverursacher möglich ist. Sie erhalten von der Versicherung zumindest den Teil des Schadens ersetzt, der unter Ihre eigene Teil- oder Vollkasko-Versicherung fällt.

Fahrerflucht ist eine Straftat

Bedenken Sie, dass Fahrerflucht nach einem Unfall in Deutschland eine Straftat ist. Laut § 142 StGB handelt es sich um den Tatbestand des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort". Der flüchtende Unfallverursacher macht sich dadurch strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen. Je nach Schwere des Unfalls, Verletzungen und Höhe des Sachschadens können noch weitere Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs dazukommen. Es lohnt sich also in keinem Fall, eine Fahrerflucht zu begehen.

Schadenersatz einfordern

Als Geschädigter nach Fahrerflucht haben Sie Anspruch auf Schadenersatz vom Unfallverursacher. Dieser umfasst sowohl den Sachschaden an Ihrem Fahrzeug als auch möglicherweise Verletzungen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Ohne den Verursacher gestaltet sich die Durchsetzung dieser Ansprüche jedoch schwierig. Hier ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Mit seiner Hilfe können Sie Schadenersatz einfordern:

  • Vom Fahrzeughalter, sobald dieser ermittelt wurde
  • Von der Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer
  • Über eine Klage gegen den unbekannten Unfallverursacher

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die rechtlichen Mittel, um Ihren Schaden auch ohne festgestellten Unfallgegner erstattet zu bekommen. Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos.

Mithilfe von Zeugen

Hat jemand den Unfallhergang beobachtet, sind Zeugenaussagen oft der beste Beweis im Fall von Fahrerflucht. Notieren Sie sich daher in jedem Fall Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen und bitten Sie sie, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Oft merken Zeugen sich Teile des Kennzeichens oder andere wichtige Details zum flüchtigen Fahrzeug. Mithilfe ihrer Aussagen kann der Täter dann identifiziert werden.

Unfall mit geparktem Fahrzeug

Besonders schwierig wird es, wenn der Unfallverursacher ein geparktes und unbeaufsichtigtes Auto beschädigt und dann flüchtet. In diesem Fall gibt es keine Zeugen und kaum Spuren. Trotzdem sollten Sie Anzeige erstatten und Ihre Versicherung einschalten. Manchmal finden sich später doch noch Hinweise – etwa durch eine Reparaturwerkstatt, die ein frisch repariertes Fahrzeug mit passendem Schaden sieht. Um solche Fälle zu vermeiden, können Sie eine Dashcam installieren, die auch im Stand Beteiligte und Schäden aufzeichnet. So lassen sich viele Fahrerfluchtfälle aufklären.

Zettel am beschädigten Auto

Oft hinterlassen Unfallverursacher Zettel mit ihren Kontaktdaten an beschädigten Fahrzeugen, statt auf die Polizei zu warten. Dies ist zwar besser als nichts, stellt aber keine Entschuldigung für Fahrerflucht dar. Als Geschädigter sollten Sie die Angaben mit Vorsicht behandeln. Es kommt vor, dass diese falsche Daten oder Fantasienamen enthalten, um Sie als Geschädigten abzuwimmeln. Bestehen Sie daher trotzdem auf einer polizeilichen Unfallaufnahme.

Fazit

Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall ist eine Straftat, die für den Verursacher schwerwiegende Folgen haben kann. Als Geschädigter sollten Sie strafrechtliche Schritte einleiten und Beweise sichern. Mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht lassen sich meist Schadenersatzansprüche sichern. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, umsichtig vorzugehen und keine Beweise zu vernichten.

FAQs

Was muss ich tun, wenn der Unfallverursacher einfach flüchtet?

Sie sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten, Beweise sichern und Ihre Versicherung informieren. Die Polizei wird dann Ermittlungen einleiten.

Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn der Unfallverursacher unbekannt ist?

Ja, über Ihre eigene Versicherung, die Versicherung des Fahrzeughalters oder mit einer Klage gegen Unbekannt. Am besten lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Muss ich einen Zettel am beschädigten Auto ernst nehmen?

Nein, bestehen Sie trotzdem auf eine polizeiliche Unfallaufnahme. Die Daten können falsch sein, um Sie abzuwimmeln.

Kann ich als Zeuge helfen?

Als Zeuge sind Ihre Aussagen oft sehr wichtig. Merken Sie sich Details zum Fahrzeug und Fahrer und machen Sie eine Aussage bei der Polizei.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist eine Straftat. Dem Täter drohen eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.

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